piXXal Internetmarketing
--Webdesign, eCommerce und Suchmaschinenoptimierung--
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kristian Richter, piXXal Internetmarketing (im Folgenden piXXal)
§ 1 Aufträge
Der Kunde erteilt Aufträge in schriftlicher Form.
Die Schriftform ist bei Aufträgen per E- Mail
gewahrt, wenn der Kunde aus der Absenderkennung identifizierbar ist,
Nebenabreden bedürfen ebenfalls der benannten Schriftform.
Mündliche Absprachen sind ungültig,
soweit sie nicht der Schriftform entsprechend bestätigt oder festgehalten werden.
§ 2 Pflichten des Auftragnehmers
piXXal verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen mangelfrei, rechtzeitig und nach den
allgemein anerkannten Regeln des Faches zu erfüllen.
(1) Der Auftragnehmer (piXXal) hat die Pflicht, den Auftraggeber bei allen bei der
Durchführung der Aufgaben anfallenden Probleme unverzüglich zu informieren
und zu beraten (z.B. Überschreitung der Kosten). So muss der Auftragnehmer
jederzeit in der Lage sein, über bereits entstandene oder noch zu erwartende
Kosten Auskunft zu erteilen.
(2) piXXal verwendet bei der Erstellung des Internetauftrittes ausschließlich vom
Auftraggeber geliefertes Material (formulierte Texte, Bildmaterial).
Ausnahmen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung aller
Vertragsparteien.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Planung und Durchführung der Leistung
zu fördern und anstehende Entscheidungen unverzüglich (im Allgemeinen innerhalb von 24 Stunden)
herbeizuführen.
(2) Der Auftraggeber erstellt die für den Internetauftritt notwendigen Texte
und übergibt diese sowie notwendiges Bildmaterial innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung
an piXXal.
§ 4 Zahlung
Der Kunde hat den im Auftrag vereinbarten Preis zzgl. jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer
zu zahlen. Ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer, hat der Kunde den Betrag nach den geänderten
gesetzlichen Vorschriften zu zahlen.
piXXal ist berechtigt, Abschlagszahlungen auf die vereinbarte Vergütung zu verlangen.
§ 5 Haftung
(1)
Der Kunde versichert und gewährleistet, dass sämtliche von ihm piXXal zur Verfügung gestellten
Materialien/Daten etc. frei von Rechten Dritter sind oder der Kunde berechtigt ist, die Materialien/Daten etc.
für den piXXal erteilten Auftrag zu nutzen.
Soweit Dritte piXXal gleichwohl auf Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz oder Sonstiges in Anspruch nehmen,
stellt der Kunde piXXal von allen Ansprüchen Dritter frei.
(2)
Der Kunde haftet für Inhalt und Funktionsfähigkeit der piXXal übergebenen Materialien/ Daten
etc.
(3)
Übergibt der Kunde piXXal Daten/Dateien, so hat er vorher Sicherheitskopien anzufertigen.
piXXal haftet für Datenverlust nur beschränkt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der
bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
(4) piXXal haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder
entgangenen Gewinn.
(5)
Im Übrigen ist die Haftung von piXXal auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 6 Gewährleistung
Ist der Auftragsgegenstand von piXXal mangelhaft erstellt, so gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsvorschriften mit folgender Maßgabe:
(1)
Der Kunde hat den fertig gestellten Auftragsgegenstand unverzüglich auf seine Qualität und
Funktionsfähigkeit zu überprüfen, etwaige Mängel sind schriftlich zu rügen.
(2)
Setzt der Kunde piXXal Fristen zur Nacherfüllung/Nachbesserung, so haben diese regelmäßig
mindestens einen Monat zu betragen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Alle erstellten Leistungen und mit ihnen verbundene Rechte bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung des Kunden Eigentum von piXXal.
(2) Das Urheberrecht an der Grafik und an der Programmierung liegt bei piXXal, sofern
schriftlich nichts anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird.
(3) Der Auftraggeber hat die Nutzungsrechte.
(4) Der Auftraggeber hat auch nach Vertragsende das Recht, in Abstimmung mit piXXal die
Leistung für eigene Präsentationen unentgeltlich zu nutzen.
§ 8 Beendigung des Vertrages
(1) Der Vertrag endet durch Erfüllung oder durch Kündigung gemäß Absatz 2
oder fristlos durch Tod eines Vertragspartners.
(2) Der Vertrag kann von den Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB
gekündigt werden. Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn einer der Auftragnehmer
innerhalb einer Nachfrist von einem Monat nach Fälligkeit der Leistung gemäß § 1 (2) dieses
Vertrages die Leistung nicht vereinbarungsgemäß erbracht hat. Hat der Auftraggeber die
Kündigung zu vertreten, so erhält piXXal die volle Vergütung der erbrachten
Leistung und 50% der restlichen Vergütung für die nicht erbrachte Leistung. Hat piXXal die Kündigung
zu vertreten, so erhält piXXal die Vergütung nur für die nachweisbaren und abgeschlossenen Leistungen.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform; § 623 BGB und ist mit Zugang beim
Vertragspartner wirksam.
§ 9 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist Wismar.
Bei Nichtigkeit oder Unwirksamkeit von einzelnen dieser Vertragsbedingungen bleibt die Gültigkeit
der übrigen Bedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung gilt eine dem Zweck der
Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung. Entsprechendes gilt
für Unvollständigkeiten.
2. Fassung 5/2006