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piXXal Internetmarketing
--Webdesign, eCommerce und Suchmaschinenoptimierung--

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen



Kristian Richter, piXXal Internetmarketing (im Folgenden piXXal)

§ 1 Aufträge

Der Kunde erteilt Aufträge in schriftlicher Form.
Die Schriftform ist bei Aufträgen per E- Mail gewahrt, wenn der Kunde aus der Absenderkennung identifizierbar ist, Nebenabreden bedürfen ebenfalls der benannten Schriftform.
Mündliche Absprachen sind ungültig, soweit sie nicht der Schriftform entsprechend bestätigt oder festgehalten werden.

§ 2 Pflichten des Auftragnehmers

piXXal verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen mangelfrei, rechtzeitig und nach den allgemein anerkannten Regeln des Faches zu erfüllen.
(1) Der Auftragnehmer (piXXal) hat die Pflicht, den Auftraggeber bei allen bei der Durchführung der Aufgaben anfallenden Probleme unverzüglich zu informieren und zu beraten (z.B. Überschreitung der Kosten). So muss der Auftragnehmer jederzeit in der Lage sein, über bereits entstandene oder noch zu erwartende Kosten Auskunft zu erteilen.
(2) piXXal verwendet bei der Erstellung des Internetauftrittes ausschließlich vom Auftraggeber geliefertes Material (formulierte Texte, Bildmaterial). Ausnahmen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung aller Vertragsparteien.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Planung und Durchführung der Leistung zu fördern und anstehende Entscheidungen unverzüglich (im Allgemeinen innerhalb von 24 Stunden) herbeizuführen.
(2) Der Auftraggeber erstellt die für den Internetauftritt notwendigen Texte und übergibt diese sowie notwendiges Bildmaterial innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung an piXXal.

§ 4 Zahlung

Der Kunde hat den im Auftrag vereinbarten Preis zzgl. jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. Ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer, hat der Kunde den Betrag nach den geänderten gesetzlichen Vorschriften zu zahlen.
piXXal ist berechtigt, Abschlagszahlungen auf die vereinbarte Vergütung zu verlangen.

§ 5 Haftung

(1) Der Kunde versichert und gewährleistet, dass sämtliche von ihm piXXal zur Verfügung gestellten Materialien/Daten etc. frei von Rechten Dritter sind oder der Kunde berechtigt ist, die Materialien/Daten etc. für den piXXal erteilten Auftrag zu nutzen. Soweit Dritte piXXal gleichwohl auf Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz oder Sonstiges in Anspruch nehmen, stellt der Kunde piXXal von allen Ansprüchen Dritter frei.
(2) Der Kunde haftet für Inhalt und Funktionsfähigkeit der piXXal übergebenen Materialien/ Daten etc.
(3) Übergibt der Kunde piXXal Daten/Dateien, so hat er vorher Sicherheitskopien anzufertigen. piXXal haftet für Datenverlust nur beschränkt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
(4) piXXal haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
(5) Im Übrigen ist die Haftung von piXXal auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 6 Gewährleistung

Ist der Auftragsgegenstand von piXXal mangelhaft erstellt, so gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften mit folgender Maßgabe:
(1) Der Kunde hat den fertig gestellten Auftragsgegenstand unverzüglich auf seine Qualität und Funktionsfähigkeit zu überprüfen, etwaige Mängel sind schriftlich zu rügen.
(2) Setzt der Kunde piXXal Fristen zur Nacherfüllung/Nachbesserung, so haben diese regelmäßig mindestens einen Monat zu betragen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Alle erstellten Leistungen und mit ihnen verbundene Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kunden Eigentum von piXXal.
(2) Das Urheberrecht an der Grafik und an der Programmierung liegt bei piXXal, sofern schriftlich nichts anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird.
(3) Der Auftraggeber hat die Nutzungsrechte.
(4) Der Auftraggeber hat auch nach Vertragsende das Recht, in Abstimmung mit piXXal die Leistung für eigene Präsentationen unentgeltlich zu nutzen.

§ 8 Beendigung des Vertrages

(1) Der Vertrag endet durch Erfüllung oder durch Kündigung gemäß Absatz 2 oder fristlos durch Tod eines Vertragspartners.
(2) Der Vertrag kann von den Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB gekündigt werden. Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn einer der Auftragnehmer innerhalb einer Nachfrist von einem Monat nach Fälligkeit der Leistung gemäß § 1 (2) dieses Vertrages die Leistung nicht vereinbarungsgemäß erbracht hat. Hat der Auftraggeber die Kündigung zu vertreten, so erhält piXXal die volle Vergütung der erbrachten Leistung und 50% der restlichen Vergütung für die nicht erbrachte Leistung. Hat piXXal die Kündigung zu vertreten, so erhält piXXal die Vergütung nur für die nachweisbaren und abgeschlossenen Leistungen.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform; § 623 BGB und ist mit Zugang beim Vertragspartner wirksam.

§ 9 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist Wismar.
Bei Nichtigkeit oder Unwirksamkeit von einzelnen dieser Vertragsbedingungen bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung gilt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

2. Fassung 5/2006